Gebühren
Die StBGebV vom 1. Januar 2007 bildet die Grundlage für die Ermittlung des Honorars.
Für jede einzelne Leistung, wie beispielsweise Buchführung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beratung etc. sieht sie eine gesonderte Gebührenposition vor.
Die Gebühr bemisst sich nach verschiedenen Gegenstandswerten - je nach abzurechnender Leistung gemäß Umsatz, Einkünften oder Zeitaufwand.
Eine allgemeine Aussage über unser Honorar ist aus diesem Grund nicht möglich.
Im persönlichen Gespräch wird die Auswahl und der Umfang unserers Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse und/oder Ihr Unternehmen abgestimmt, so dass stets der Nutzen für Sie im Vordergrund steht.
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